Vermittlung und Management

Neben der klassischen Vermittlung, dem Zueinanderfinden eines Kunden mit dem passenden Model, den Vertragshandlungen und der Abrechnung der Gagen und den Buyouts betreut eine seriöse Agentur ihre Models auch in weiteren Bereichen.

Hierzu gehören u. a.:

  • Karrieremanagement
  • Organisation und Vorfinanzierung von beruflichen Reisen
  • Einzug und Abrechnung von Honoraren und Buyoutzahlungen
  • Einzug und Abrechnung der Provisionen ausländischer Mutteragenturen
  • Kontrolle der Bildrechte

Zum Management gehören u. a. folgende Rechte und Pflichten: Das Model erlaubt seiner Agentur, seine relevanten Daten und die Bewerbungsfotos/Sedcards in die Karteien der Agentur aufzunehmen. Es erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm ausgehändigten, bzw. angefertigten Fotos und Sedcards von der Model Agency genutzt werden dürfen. Bis auf Widerruf können diese als Bewerbungsvorlage verwertet werden. Darüber hinaus erklärt sich das Model damit einverstanden, dass auch seine persönlichen Daten Dritten bekannt gegeben werden, soweit dies im Sinne der Vermittlung liegt. Dies bezieht sich nicht auf Anschrift oder Telefonnummer, sondern z. B. auf Größe, Konfektion, Augen- und Haarfarbe, Schuhgröße usw.

Erhält das Model aufgrund einer erfolgreichen Auftragsvermittlung Zahlungen, steht der Agentur eine Servicefee in Höhe von z. B. 20 % (18 % Provision + 2 % Verwaltungsgebühr) zu. Der Servicefee ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Das Model berechtigt die Agentur die ihm durch den Auftraggeber, der alleiniger Vertragspartner des Models ist, geschuldeten Honorare bzw. Gagen zu vereinnahmen und abzüglich der Servicefee nach Erhalt der Gage durch den Auftraggeber an ihn oder sie auszuzahlen.

Folgeaufträge und –buchungen, die durch die Agentur angebahnt und/oder abgewickelt wurden, sind ebenfalls über die Agentur i.H.v. z.B. 20 % der Gage und Buyouts zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu verprovisionieren und abzuwickeln. Dies gilt auch bei unzulässigen Direktanfragen durch den jeweiligen Kunden oder des Models. Model und Agentur sind sich einig darüber, dass keine Verpflichtung und keine Haftung durch die Agentur übernommen werden kann, falls eine Vermittlung als Model ausbleibt.

Das Model ist frei in seiner/ihrer Entscheidung, angebotene Engagements abzulehnen. Das Model informiert seine Agentur darüber, ob es mehrwertsteuerpflichtig ist. Sonstige Steuer- und Sozialversicherungspflichten erfüllt das Model selbst. Sollte sich das Finanzamt oder die Steuernummer ändern, obliegt es dem Model dies seiner Agentur unverzüglich mitzuteilen. Bei Fragen zu Verträgen, Buchungsbestätigungen oder Rechteabtretungen sollte sich das Model im Zweifel eine Rechtsberatung bei einem Anwalt einholen.